Liebe Kolleg*innen,
nach Auskunft von Arbeitgeberseite gilt nun folgendes bezüglich der Impftermine:
Findet der Impftermin in der Arbeitszeit statt, dann ist es Arbeitszeit.
Findet der Impftermin in der Freizeit statt, dann ist es Freizeit.
Herzliche Grüße,
Eure mav